Mobbing und Bossing: Konflikte am Arbeitsplatz zum Beispiel Mobbing !

Erhebt ein Arbeitneh-mer den Vorwurf, er werde gemobbt, bedeutet das, dass er den Anderen eines der gröbs-ten Verstöße im Arbeitsverhältnis, die denkbar sind, bezichtigt. Wird dieser Vorwurf leicht-fertig erhoben, kann er eine so schwere Belastung des Arbeitsverhältnisses darstellen, dass für die Zukunft mit einem gedeihlichen Zusammenarbeiten nicht mehr zu rechnen ist.

Wirft ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber Mobbing durch zu starke Arbeitsbelastung vor, rechtfertigt das einen Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses von Seiten des Arbeitgebers nur unter bestimmten Umständen.

Hinweis in einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Kiel vom 3. April 2007 hin (AZ: 2 Sa 442/06). Zum Urteil….(pdf)

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Mobbing-web: Natürlich sollte man Konflikte ansprechen und sich wehren, aber setzen Sie zunächst bei aufkommenden Mobbing oder Bossing auf Deeskalation.

Daher, lieber nicht sofort den Vorwurf Mobbing erheben. Das Wort “Mobbing” ist zu einem Reizwort geworden. Wird dieser Vorwurf sofort erhoben, kann eine Konfliktlösung schwieriger werden.

Lassen Sie sich für ihr Vorgehen unbedingt vorab beraten,- je früher desto besser, fachkundigen (!) Rat holen. Allein können Konflikte am Arbeitsplatz selten beendet werden.

Professionelle Mobbing-Beratung und Hilfe: www.mobbing-rechtshilfe.de

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