Mobbing am Arbeitsplatz: Kein Schmerzensgeld für Mobbing-Opfer

Frankfurt. Auch nach erheblichen psychischen Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz besteht noch kein grundsätzlicher Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz gegen den Arbeitgeber. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem am Dienstag bekanntgewordenen Urteil festgestellt. Die Richter wiesen damit die Klage eines Gepäckabfertigers ab, der eine Speditionsfirma nach einem Nervenzusammenbruch am Arbeitsplatz auf 2000 Euro Schmerzensgeld wegen Mobbing verklagt hatte (Az.: 15 Ca 787/08). Quelle

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