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Ueber Mobbing-web - Online Buergerinitiative seit 1999 - ” Die Lobby gegen Mobbing ”

Veröffentlicht in Berlin, Bremen, Bundesarbeitsgemeinschaft gegen Mobbing, Deutschland, FDP, Gesellschaft, Mobbing, Mobbing-Experte, Mobbing-Ratgeber, Statement, Stimmen gegen Mobbing, klaus-Dieter May, lobby gegen mobbing, mobbing am Arbeitsplatz, spd Mit Tags, , , , , , bei März 18, 2008 von Admin/mobbing-web

Prof.Dr.Gesine Schwan, Präsidentin der Europa-Universität Viadrine: “ Es steht außer Frage, dass ich Mobbing für eine ganz scheußliche Sache halte und es gut finde, wenn Menschen sich dagegen wehren. In diesen Sinne begrüße ich Ihre Initiative ohne Einschränkung.

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Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie Land Brandenburg, i.A. vom Ministerpräsidenten, Herrn Matthias Platzeck (SPD): “ Ich teile Ihre Auffassung, dass das Problem Mobbing ernst zu nehmen ist, Mobbing in unserer Arbeitswelt verstößt in elementarer Weise gegen die Menschenwürde und hat oft weitreichende Konsequenzen für die Betroffenen; sie verdienen Schutz und Unterstützung”

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Markus Löning, FDP: Mobbing ist ein ernsthaftes gesellschaftliches Problem, ob am Arbeitsplatz, in der Schule oder im privaten Umfeld. Es liegt in der Verantwortung eines jeden Bürgers, entschieden gegen jede Form des Mobbings einzutreten und Mobbing-Opfern Unterstützung zu leisten. Denn die Betroffenen erleiden häufig einen deutlichen Verlust an Selbstwertgefühl und Lebensqualität.

Quelle:www.mobbing-web.de

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Recht/Gesetzentwurf: Anwälte können unter bestimmten Umständen Erfolgshonorare vereinbaren

Veröffentlicht in Berlin, Bundestag, Nicht kategorisiert, Politik, Recht, lobby gegen mobbing, mobbing-web Mit Tags, , , , bei März 11, 2008 von Admin/mobbing-web

Berlin: (hib/BOB) Bestimmten Berufsgruppen - wie Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern - soll künftig gestattet werden, eine erfolgsbasierte Vergütung zu vereinbaren. In einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (16/8384) heißt es, potenzielle Mandanten stünden vor der Entscheidung, ob sie das finanzielle Risiko eingehen wollen, das ein Prozess mit unsicherem Ausgang birgt. Dies betreffe zum Beispiel einen mittelständischen Unternehmer, der vor der Frage steht, ob er einen riskanten Bauprozess führt. Diese Personen sollen die Möglichkeit erhalten, mit der Vereinbarung eines Erfolgshonorars ihr Kostenrisiko zu begrenzen. Zum Schutz der Vertragspartner müssten aber Vereinbarungen über ein derartiges Erfolgshonorar schriftlich abgeschlossen werden. Informationspflichten sollten sicherstellen, dass der Auftraggeber die Bedeutung und die Risiken einer derartigen Honorierung erfassen kann. Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende 2006 entschieden, dass das für Rechtsanwälte geltende Verbot der Vereinbarung anwaltlicher Erfolgshonorare grundsätzlich verfassungsgemäß ist. Mit der im Grundgesetz festgelegten Berufsfreiheit sei das Verbot ohne jegliche Ausnahme jedoch nicht vereinbar. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Regierung über die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinausgeht. Das Gericht fordere eine Ausnahme vom grundsätzlichen Verbot des Erfolgshonorars nur für den Fall, dass der Rechtsanwalt mit der Vereinbarung einer erfolgsbasierten Vergütung besonderen Umständen in der Person des Auftraggebers Rechnung trage, die diesen sonst davon abhielten, seine Rechte zu verfolgen. Die Regierung betont demgegenüber, dass sie an ihrem Vorschlag festhält, Erfolgshonorare künftig in etwas weiterem Umfang zu gestatten als es verfassungsrechtlich geboten wäre. Die Mehrheit der Rechtsanwälte spreche sich ohnehin für erfolgsbasierte Honorare aus. Ein solches Honorar solle nicht nur dann vereinbart werden dürfen, wenn ein Mandat aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse darauf angewiesen ist, eine solche Vergütung zu vereinbaren, um anwaltliche Hilfe zu erhalten. Auch Rechtsuchenden, für die die Rechtsverfolgung mit erheblichen finanziellen Risiken verbunden ist, sollten die Möglichkeit erhalten, mit der Vereinbarung eines Erfolgshonorars ihr Kostenrisiko zu begrenzen.
Quelle: Deutscher Bundestag - PuK 2 - Parlamentskorrespondenz / 11.03.2008

Aus dem Bundestag: Sperrungsverfügungen im Internet

Veröffentlicht in Berlin, Bundestag, Deutscher Bundestag, Deutschland, FDP, FDP-Fraktion, Kleine Anfrage Mit Tags, , , bei März 4, 2008 von Admin/mobbing-web

Berlin/04.03.2008: (hib/VOM) Sperrungsverfügungen im Internet hat die FDP-Fraktion zum Gegenstand einer Kleine Anfrage (16/8287) gemacht. Deutsche Behörden hätten die Möglichkeit, Sperrungsverfügungen zu erlassen, um gegen Inhalte von Internetseiten vorzugehen. Die Fraktion will wissen, ob die Regierung das Recht der Sperrungsverfügungen bundesgesetzlich regeln will und auf welcher rechtlichen Grundlage Sperrungsverfügungen bislang erlassen worden sind.Herausgeber: Deutscher Bundestag - PuK 2 - Parlamentskorrespondenz

Schüler Mobbing - Mobbing in Schulen: SCHÜLER-, ELTERN-, LEHRERBERATUNG

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Allg. Infos aus dem www, Links bei : www.mobbing-web.de/html/schueler-mobbinghtml In diesem Linkverzeichnis finden sie wichtige und interessante Internetseiten. Ich habe für sie informative Seiten verlinkt. So können sie sich eine lange Suche im Internet ersparen. Die Links ermöglichen ihnen einen Überblick. Dort finden sie sicher Informationen zu ganz speziellen Fragen.

Mobbing am Arbeitsplatz : Mobbing-Opfer aufgepasst!

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Nicht jede Hilfe ist wirklich hilfreich!

Auch wenn man sich als Mobbing-Opfer in großer Not befindet, genau informieren und hinschauen welche Hilfe in Anspruch genommem wird.

Vorsicht:
Vorsicht scheint besonders geboten, wenn aufgefordert wird immer mehr Details zu schreiben oder diese gar per Mail zu übersenden. Übersenden Sie nie Unterlagen per Fax oder Mail wenn Sie dazu z.B. anonym aufgefordert werden.

Daher unser Rat, lassen Sie sich immer nur von den entsprechenden Fachleuten persönlich beraten! Nur dort bekommen Sie verbindliche Hilfe und Auskunft.

Übrigens,- Mobbingberaterin oder Mobbingberater ist KEINE geschützte Berufsbezeichnung - jede/jeder kann sich so bezeichnen!

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