Archiv für Mobbing-Beratung

Journalistin sucht Interviewpartnerinnen zum Thema “Altersmobbing”

Veröffentlicht in Altersmobbing, Buendnis gegen Mobbing, Bundesarbeitsgemeinschaft gegen Mobbing, Mobbing-Beratung, lobby gegen mobbing, mobbing am Arbeitsplatz, mobbing-web Mit Tags, , , , bei Mai 13, 2008 von Admin/mobbing-web

Eine renommierte Frauenzeitschrift möchte auf die Problematik des Themas “Altersmobbing” aufmerksam machen und zugleich anderen Betroffenen Mut machen.

Deshalb bin ich auf der Suche nach Frauen, die wegen ihres Alters gemobbt werden oder wurden. Kurz zum Hintergrund: Ziel des Artikels ist es zum einen anderen Betroffenen zu zeigen, dass sie mit ihren Problemen nicht alleine sind, sondern dass viele ältere Frauen genauso gemobbt werden; zugleich soll der Artikel aber auch andere Betroffene ermuntern und darin bestärken, sich zu wehren. Um sicherzustellen, dass die Interviewpartnerinnen nach Erscheinen der Geschichte geschützt sind, wird der Artikel ohne Fotos und mit anonymisierten Namen erscheinen. Vorab ein Dankeschön an alle Interessierten.

Bitte melden bei: Sabine Hoffmann, 0179/ 67 11 361 oder 040/42 91 82 80 oder per mail sabinehoffmann@hotmail.com

Viele Grüße aus Hamburg, Sabine Hoffmann
13.05.2008

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Professionelle Mobbing-Beratung und Hilfe:http://www.mobbing-rechtshilfe.de/

Mobbing und die Krankenkasse unternimmt nichts?

Veröffentlicht in Altona, Angst, Berlin, Besprechung, Bildung, Bremen, Deutschland, Diskriminierung, Dr. jur. Frank Sievert, Gesellschaft, Hamburg, Hansestadt Hamburg, Mobbing, Mobbing-Experte, Mobbing-Ratgeber, Pranger, Statement, Stimmen gegen Mobbing, gegen Mobbing, lobby gegen mobbing, mobbing am Arbeitsplatz, mobbing-web, mobbingweb, referat Mit Tags, , , , bei April 15, 2008 von Admin/mobbing-web

von Rechtsanwalt Dr. jur. Frank Sievert, Hamburg

Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, unverzüglich die für den Arbeitsschutz zuständigen Stellen und den Unfallversicherungsträgern mitzuteilen, wenn bei einem Versicherten eine berufsbedingte gesundheitliche Gefährdung oder eine Berufskrankheit vorliegt.

Ob ein gemobbter Arbeitnehmer gegenüber der Krankenkasse einen Schadensersatzanspruch geltend machen kann, wenn seine Krankenkasse diese Mitteilung an den Unfallversicherungsträger trotz Kenntnis einer mobbingbedingten gesundheitlichen Gefährdung ihres Mitglieds unterließ, ist gerichtlich ungeklärt.

In Betracht kommt für die Geltendmachung des Schadens insbesondere der sogenannte Amtshaftungsanspruch. Der Amtshaftungsanspruch gegen die Krankenkasse setzt voraus, dass durch das Unterlassen der Mitteilung an die Unfallversicherungsträger eine dem Arbeitnehmer gegenüber obliegende Amtspflicht verletzt wurde. Maßgebend für die Beurteilung der Mitteilungsverpflichtung ist der Schutzzweck der gesetzlichen Bestimmung, die die Krankenkassen zur Mitteilung verpflichtet. Soll durch sie das einzelne Mitglied geschützt werden?

Der Schutz des Arbeitnehmers beinhaltet die Verpflichtung der Unfallversicherung, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten.

Mobbing ist eine arbeitsbedingte Gesundheitsgefahr!

Das Gesetz geht davon aus, dass die Krankenkassen mit den Trägern der Unfallversicherung zum Schutz der Arbeitnehmer eng zusammenarbeiten. Dies gilt gerade bei arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.

Deshalb hat die Krankenkasse unverzüglich dem Unfallversicherungsträger die aus den Arbeitsbedingungen resultierenden Gesundheitsgefahren mitzuteilen.

Diese Mitteilung muss Angaben über die Umstände enthalten, die dazu geführt haben, dass infolge des Mobbings eine gesundheitliche Gefährdung besteht, eingetreten ist oder zumindest droht. Dabei müssen auch die persönlichen Daten mitgeteilt werden, durch die der Unfallversicherungsträger in die Lage versetzt wird, Maßnahmen zum Schutz des Arbeitnehmers zu ergreifen.

Die Mitteilung der Krankenkasse dient somit dem Schutz des einzelnen Versicherten. Es handelt sich bei der Mitteilungsverpflichtung um eine Amtspflicht, die bei Verletzung zu einem Schadensersatzanspruch führen kann.

Damit der Anspruch auf Schadensersatz gegen die Krankenkasse nicht ausgeschlossen ist, muss sich der Betroffene unbedingt darum bemühen, den aufgrund der Mitteilungspflichtverletzung der Krankenkasse entstandenen Schaden selbst abzuwenden. Das heisst für den gemobbten Arbeitnehmer: Er muss die Krankenkasse frühzeitig anhalten, eine Mitteilung an den Unfallversicherungsträger zu machen; gegebenenfalls empfiehlt es sich, eine Dienstaufsichtsbeschwerde, Widerspruch etc. einzulegen.

Wichtig ist diese Aufforderung deshalb, weil die Krankenkasse zumindest fahrlässig handelt, wenn sie nach schriftlicher Aufforderung nichts unternimmt. Bei fahrlässigem Handeln kommt ein Anspruch gegenüber der Krankenkasse jedoch nur in Betracht, wenn der Betroffene nicht anderweitig Ersatz erlangen kann. Anderweitige Ersatzmöglichkeit heisst z.B., dass der Arbeitgeber oder der mobbende Arbeitskollege in Anspruch genommen wird.

Fazit: Ein Amtshaftungsanspruch gegen die gesetzliche Krankenkasse ist für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer, die gemobbt werden, möglich, wenn die Krankenkasse ihrer Mitteilungspflicht gegenüber den zuständigen Stellen nicht nachkommt. Die Durchsetzung ist rechtlich kompliziert.

Rechtsanwalt Dr. jur. Frank Sievert, Hamburg, den 18.02.2006

Kontakt:

Kanzlei: Dr. jur. Frank Sievert Rechtsanwalt
Strasse/Ort: Alsterkamp 26, 20149 Hamburg
Telefon: 040 / 51 97 94
Fax: 040 / 41 42 87 56
E-Mail: info@rechtsanwalt-sievert.de
Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Kündigungsschutzrecht und Internetrecht
Mehr….: www.mobbing-rechtshilfe.de/rechtsanwaelte/hamburg/index.html

Mobbing : Nicht jede Hilfe ist wirklich hilfreich!

Veröffentlicht in Mobbing-Beratung, Mobbing-Experte, Mobbing-Ratgeber, Pranger, Statement, Stress, Zukunft, lobby gegen mobbing, mobbing-web Mit Tags, , , , bei März 28, 2008 von Admin/mobbing-web

Nicht jede Hilfe ist wirklich hilfreich!

Auch wenn man sich als Mobbing-Opfer in großer Not befindet, genau informieren und hinschauen welche Hilfe in Anspruch genommem wird.

Vorsicht:

Vorsicht scheint besonders geboten, wenn aufgefordert wird immer mehr Details zu schreiben oder diese gar per Mail zu übersenden. Übersenden Sie nie Unterlagen per Fax oder Mail wenn Sie dazu z.B. von Anonymen Personen aufgefordert werden.

Daher unser Rat, lassen Sie sich immer nur von den entsprechenden Fachleuten beraten! Nur dort bekommen Sie verbindliche Hilfe und Auskunft.

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Vorsicht, der Personaler liest mit!

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Weitere Links und Infos bei: www.mobbing-rechtshilfe.de