Urteil: Die Versetzung eines Facharbeiters ins Lager ist rechtlich unzulässig.

Die Versetzung eines ausgebildeten Facharbeiters in das Lager eines Logistikunternehmens als Regal-Auffüller ist rechtlich unzulässig. Die Richter des Arbeitsgerichts Frankfurt gaben damit der Klage eines Arbeitnehmers statt und verurteilten ein Logistikunternehmen, den Mitarbeiter wieder als Dreher und Facharbeiter zu beschäftigen.

Trotz mehrerer Fortbildungsmaßnahmen und einer 18-jährigen Betriebszugehörigkeit wurde der Arbeitnehmer per Dienstanweisung in das Firmenlager versetzt. Laut Urteil stellt dies eine eindeutige Degradierung dar, die vom Direktions- und Weisungsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt werde. Auch wenn das Gehalt durch die Maßnahme nicht angetastet werde, dürfe eine solch tiefgreifende Maßnahme nur mittels einer sozial gerechtfertigten Änderungskündigung ergriffen werden, so die Richter. (dpa)

Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt/Main
Aktenzeichen: 22 Ca 6812/06

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2 Antworten zu Urteil: Die Versetzung eines Facharbeiters ins Lager ist rechtlich unzulässig.

  1. Niehoff schreibt:

    Ich arbeite in einem Sicherheitsunternehmen. Ich bin gesundheitlich geschädigt, mein Schädigungsgrad beträgt 50%.
    Seit geraumer Zeit wird von meinem Arbeitgeber der Dienstplan geändert ohne mit mir zu sprechen. Planungen, wie Arztbesuche, kann ich dann nicht nachkommen. Auch werde ich dann so geplant, dass ich Arbeit machen muss, die sehr wenig bezahlt wird. Meine Anreise zum Arbeitsort beträgt etwa 80 Kilometer. Als ich eingestellt wurde, verlangte mein Arbeitgeber, dass ich mir ein Zimmer suche. Das habe ich getan. Nun wird der Dienstplan von meinem Arbeitgeber so geplant, dass ich das Zimmer nicht nutzen kan. Das heißt: ich werde dienstlich so eingesetzt, dass ich einen Tag arbeite, einen Tag frei habe usw. Den Betriebraat habe ich auch schon eingeschaltet aber es tut sich nichts. Im Gegenteil die Sittuation verschlimmert sich. Was kann ich tun?

    Herr Niehoff

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